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Todesstrafe

Dieser Text beschreibt Todesstrafe.


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Todesstrafe Artikel

Todesstrafe ist die durch das Gesetz legalisierte Tötung eines Menschen als Strafe für ein von ihm begangenes oder zu verantwortendes Verbrechen. Sie wird durch die Hinrichtung vollstreckt.

Inhaltsverzeichnis
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Argumentation

Eines der stärksten Argumente, das für die Todesstrafe angeführt wird, ist der Gedanke der Sühne . Wurde die Todesstrafe verhängt, weil der Täter ein Leben ausgelöscht hat, so empfinden dies einige als einzig akzeptable Vergeltung. Desweiteren erhoffen sich die Befürworter der Todesstrafe einen gewissen Abschreckungseffekt, der potenzielle andere Täter von der Begehung einer schweren Straftat abhalten soll. Gegner argumentieren, es rechtfertige keine Grausamkeit eine weitere: keine von einem Mensch begangene Tötung darf von einem Staat, der ja von Menschen geschaffen wurde, wiederholt werden. Rache sei Ausdruck von Schlechtigkeit.

Allerdings kann in dem Sinn von Gerechtigkeit ein Mensch nicht für die potenziellen Taten anderer Menschen, sondern ca. für seine eigenen Taten bestraft werden, wodurch dieses Argument von vielen nicht anerkannt wird. Zudem konnte der Abschreckungseffekt durch die Todesstrafe in Studien nie ausreichend belegt werden. Es gibt vielmehr die Überlegung, dass die Todesstrafe durch ihre Gewalthaftigkeit eher zu einer Verrohung führen könnte und daher die Hemmschwelle für Gewalttaten eher sogar senken könnte. Das Argument der Abschreckung wird auch darum als unlogisch betrachtet, weil ein Mörder während der Planung kaum mit der späteren Entdeckung seiner Tat rechnet. Kritiker der Todesstrafe führen an, dass der Staat durch sein Handeln eine Vorbildsfunktion hat. Ein weiteres Argument lautet auch, dass sich der Staat nicht auf die Stufe des Verbrechers stellen soll.

Während Befürworter der Todesstrafe den Staat als Vollstrecker der Gerechtigkeit sehen, meinen diejenigen, die die Todesstrafe ablehnen, Staaten seien künstliche Gebilde, die nie perfekt genug funktionieren, um den Tod von Menschen verantworten zu können. Weder die Polizei noch das Justizsystem arbeiten vollkommen fehlerfrei.

Subjektive Eindrücke können den Ausgang von Gerichtsverfahren entscheiden. Insbesondere wenn ein Gerichtsverfahren emotionalisiert ist. Richter wollen häufig dem auf ihnen lastenden Druck entgehen, indem sie durch ein hartes Vorgehen überzeugen und bilden dadurch eine Grundlage für Fehlurteile.

Ein weiteres Argument von Befürwortern der Todesstrafe ist, dass ein Hingerichteter keine weiteren Verbrechen mehr begehen kann, während eine mögliche Flucht bei Haftstrafen oder eine verfrühte Haftentlassung durch Fehlgutachten weitere Straftaten ermöglichen. Allerdings sitzen auch zu dem Tode Verurteilte in vielen Staaten häufig Jahre, wenn nicht Jahrzehnte in dem Gefängnis ("Todeszelle") und haben in jener Zeit die gleichen Fluchtchancen wie nicht zu dem Tode Verurteilte. Durch eine Sicherheitsverwahrung ist die Bevölkerung in vielen Staaten, etwa in Deutschland, zudem auch nach Haftende vor schweren Straftätern geschützt. Die Rückfallquote bei Tötungsdelikten nach Haftentlassung liegt mit etwa 2 Prozent auf einem kleinen Niveau.

Auch wenn dies von vielen als unmoralisch abgelehnt wird, führen einige Befürworter der Todesstrafe mögliche Kostenersparnisse durch eine Todesstrafe an. In Staaten wie den Vereinigte Staaten Amerika beispielsweise, zeigte sich jedoch, dass die Kosten in einem Prozess, der mit der Todesstrafe endete, in dem Schnitt höher sind. Dies hängt einerseits mit den Fixkosten der Hinrichtung und den zugehörigen Vorbereitungen zusammen, vor allem aber mit hohen Prozesskosten, die durch eine erhöhte Vorsicht bei den Ermittlungen entstehen. Diese ist geboten, um das Risiko von Fehlurteilen zu vermindern.

Die Tatsache, dass eine Hinrichtung nicht mehr rückgängig zu machen ist, ist eines der stärksten Argumente gegen die Todesstrafe. Zahlen von Amnesty International belegen, dass seit 1900 in den Vereinigte Staaten Amerika mindestens 450 Menschen zu dem Tode verurteilt worden sind, deren Unschuld später bewiesen wurde. Bei einigen wurde erst posthum die Unschuld festgestellt. Seit der Wiedereinführung der Todesstrafe konnte in dem US-Bundesstaat Illinois bei mehr zu dem Tod Verurteilten die Unschuld bewiesen werden als Straftäter hingerichtet wurden. Die Regierung des Staates nahm diese Zahlen zu dem Anlass die Todesstrafe abzuschaffen, um weiteren Fehlurteilen vorzubeugen.

Über die Einführung bzw. die Abschaffung der Todesstrafe wird in vielen Ländern der Welt heftig gestritten. Vor allem in den Vereinigte Staaten Amerika wird das Thema der Todesstrafe stets wieder zu einem Wahlkampfthema.

Buch-Tipp: Das Gift der Gewissheit Spannender Gerichtsthriller Neben der Aufklärung, ob Romeo Gandolph das ihm vorgeworfene Verbrechen tatsächlich begangen hat, wurde auch die Auseinandersetzung der einzelnen Charaktere mit sich selbst höchst spannend geschildert.

Europäische Menschenrechtskonvention

Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) sah zunächst die Todesstrafe als gerechtfertigte Strafe nach Art. 2 EMRK vor. Nach und nach änderte sich aber die öffentliche Meinung und der Europarat wurde ein entschiedener Kämpfer gegen die Todesstrafe. 1983 wurde darum das 6. Fakultativprotokoll der EMRK zur Abschaffung der Todesstrafe in Friedenszeiten aufgelegt. Deutschland ist der Konvention 1989 beigetreten. Mit dem 13. Fakultativprotokoll der EMRK wurde schließlich 2002 auch die Todesstrafe in Kriegszeiten als abgeschafft erklärt. Diesem Fakultativprotokoll ist Deutschland zwar beigetreten, hat es aber noch nicht in inländisches Recht transformiert. Sämtliche Staaten des Europarates haben die Todesstrafe de jure oder de facto inzwischen vollständig abgeschafft, außer Russische Förderation sind alle 45 Mitgliedsstaaten des Europarates dem Protokoll Nr. 6 beigetreten und haben die Todesstrafe damit abgeschafft. Seit 1997 hat es auf dem Gebiet des Europarates keine Hinrichtung mehr gegeben, lediglich Weißrussland vollstreckt die Todesstrafe zusätzlich.

Buch-Tipp: Das Gift der Gewissheit. Nichts ist so wie es scheint Ein Schmöker mit grossem Suchtpotential. Auf mehr als 500 Seiten macht man als Lerserin eine Zeitreise von 1991 - 2001. Zuerst erscheinen zwei Handlungsstränge, die sich stets mehr ineienander verflechten. Aus der Sicht von verschiedenen ProtagonistInnen wird ein Verbrechen und dessen Aufarbeitung geschildert. Turow...

Geschichte

Die erste bekannte Gesetzgebung, welche die Todesstrafe vorsah, war der Codex Hammurapi. In dem Altertum und in dem Mittelalter war die Todesstrafe für viele Straftaten vorgesehen und spielt durch die Kreuzigung von Jesus Christus eine wichtige, allerdings ambivalente Rolle in der christlichen Religion. Während das Oströmische Reich die Zahl der Hinrichtungen seit etwa dem 8. Jahrhundert aus christlichen Erwägungen reduzierte und durch das Abschneiden von Nasen oder Ohren ersetzte, wurde in dem Westen, ebenso aus christlichen Erwägungen, die Todesstrafe für einen unverzichtbaren Bestandteil des Rechtswesens gehalten.

Viele alte Kulturen kannten ca. die Geldstrafe, evtl. die Versklavung und die Todesstrafe, aber keine Gefängnisstrafe.

Üblich war in früheren Zeiten die öffentliche Hinrichtung zur moralischen Erbauung der Zuschauer. Häufig ging der Hinrichtung auch Folter voraus, da diese eine übliche Verhörmethode war. Während der Aufklärung gab es Bemühungen, die Todesstrafe abzuschaffen (Cesare Beccaria) oder wenigstens humaner zu gestalten (Guillotine).

Buch-Tipp: Der letzte Tag eines Verurteilten ***** lebensbejahend, kraftvoll, ehrlich Dank, der sehr guten Rezensionen und dem tollen Preis habe ich dieses Buch gekauft. Ich möchte mich aus vollem Herzen der hohen Meinung anschließen und es jedem modernem aufgeschlossenem Menschen empfehlen. Allein das Vorwort von Viktor Hugo hat ausgereicht mich "gefangen zu nehmen". Mit der vollen...

Deutschland

Buch-Tipp: Der letzte Tag eines Verurteilten. zu dem Tode verurteilt Das Buch schildert die letzten Tage bzw. Wochen eines zu dem Tode Verurteilten. Seine Gedanken, seine Erinnerungen, seine Eindrücke und Ängste. Dabei bleibt der Verurteilte namenlos und auch sein Verbrechen bleibt ungenannt. Sehr exakt werden auch die Gefühle der Verzweiflung und der Machtlosigkeit geschildert. Auch das Gefühl...

Bundesrepublik

Mit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland wurde die Todesstrafe durch die Einführung des Grundgesetzes (Art. 102 (http://www.bundesregierung.de/Gesetze/Grundgesetz-,4236/IX.-Die-Rechtsprechung.htm)) in dem Jahre 1949 abgeschafft. Die letzten Todesstrafen in diesem Gebiet wurden zwischen 1946 und 1949 in dem Rahmen der Nürnberger Prozesse gegen ehemalige Nazi-Größen wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit vollstreckt (Holocaust). In West-Berlin, das wegen des Vier-Mächte-Status bis 1990 nicht in den Geltungsbereich des Grundgesetzes einbezogen war, wurde vom 11. auf den 12.05 1949 als Letzter der 24jährige Raubmörder Berthold Wehmeyer hingerichtet. Am 20.01 1951 trat in West-Berlin das Gesetz über die Abschaffung der Todesstrafe in Kraft, bestehende Todesurteile wurden schon vorher in lebenslange Haftstrafen umgewandelt.

Nach heutiger Auslegung des GG durch das Bundesverfassungsgericht wird das Verbot der Todesstrafe auch aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht nach Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG abgeleitet. Der zu dem Tode Verurteilte würde zu dem Objekt degradiert werden und seiner Freiheitsrechte völlig beraubt.

Die Todesstrafe ist in Art. 21 der hessischen Landesverfassung von 1946 bis jetzt stets noch verankert [1 (http://www.hessenrecht.hessen.de/gvbl/gesetze/10_1Verfassung/10-1-verfass/paragraphen/para21.htm)]. Da aber die Strafgesetzgebung laut Grundgesetz in die Zuständigkeit des Bundes fällt, kam die landesrechtliche Regelung nie zur Anwendung. Artikel 47 der bayerischen Verfassung enthielt ebenfalls lange einen Passus zur Todesstrafe, nach einem Volksentscheid am 8.02 1998 wurde er aber gestrichen.

In Rheinland-Pfalz wurden von 1947 bis 1949 mehrer Todesurteile von Gerichten äußerst. Zu Hinrichtungen kam es jedoch nicht, da es Probleme mit der Beschaffung der hierfür notwendigen Guillotine gab. Die französischen Besatzer wollten die ihre nicht zur Verfügung stellen und verschiedene angesprochene Messerlieferanten verweigerten die Auftragsannahme. Bis Januar 1950 wurde der gemeinsame Scharfrichter von Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz noch bezahlt.

Landesverfassungen, die die Todesstrafe vorsahen oder noch vorsehen, so sie noch in Kraft sind:

Buch-Tipp: Die Geschichte der Todesstrafe in Nordamerika. Von der Kolonialzeit bis zur Gegenwart. Sehr gute Fachliteratur Jürgen Martschukats Buch geht sehr gut auf die Thematik ein. Von der Geschichte, über den Vollzug der Hinrichtungen, bishin zu Versuchen die Todesstrafe abzuschaffen. Wohl gemerkt bezieht sich das rein auf die Todesstrafe in den Vereinigten Staaten. Ich benutze diese Buch, als Quelle für eine Facharbeit in dem Englisch Leistungskurs...

DDR

In der DDR kam die Todesstrafe bis zu ihrer Abschaffung 1987 als legitimierte Vollstreckungsart zu dem Einsatz.

Sie wurde nach 1945 zu dem überwiegenden Teil in Dresden mit dem Fallbeil vollzogen. Demselben übrigens, mit dem in dem Dritten Reich in dem Innenhof des Landgerichts Münchner Platz exekutiert worden war. Es war kurz vor Kriegsende in einen vollgelaufenen Steinbruch in der Nähe von Kamenz in der Westlausitz (bei Dresden) versenkt, nach Kriegsende geborgen und wieder hergerichtet worden. Aber auch in Brandenburg und Frankfurt/Oder wurde enthauptet. Bis 1966 wurde die Todesstrafe durch Enthauptung vollzogen, dann wurde auf Genickschuss umgestellt. Seit den 1970ern wurde sie allerdings ca. noch in seltenen Fällen verhängt. Seit 1981 wurde an Zivilisten keine Todesurteile mehr vollstreckt. 1987 wurde die Todesstrafe durch Erlass von Erich Honecker in der DDR offiziell abgeschafft.

Die Todesstrafe wurde bei Mördern, ehemaligen Kriegsverbrechern, aber auch bei Spionage, Sabotage und anderen Staatsverbrechen sowie 'konterrevolutionären Verbrechen' eingesetzt. Hierbei fand das sowjetische Strafrecht Anwendung. Die Anzahl der Vollstreckungen wird auf mehrere Hundert Hinrichtungen geschätzt. 205 Hinrichtungen sind belegt.

Buch-Tipp: Die Hinrichtung des Martin Luther King Dieses Buch müssen sie lesen Im Buch geht es um die Ereignisse rund um die Ermordung von Martin Luther King und die Rollen der diversen Regierungsstellen bei dem Attentat. Martin Luther King wurde nicht von einem Einzeltäter erschossen. Das hat erst vor Kurzem(Während der Clinton Administration) ein amerikanisches Geschworenengericht festgestellt....

Österreich

Seit dem 16. Jahrhundert gab es in Österreich Bemühungen, die Todesstrafe einzuschränken oder abzuschaffen. Erste Erfolge gab es in dem 18. Jahrhundert, als mit der "verschärften Todesstrafe" besonders grausame Formen, wie etwa das Rädern, abgeschafft wurden.

Zwischen 1787 und 1795 wurde die Todesstrafe aus wirtschaftlichen Überlegungen abgeschafft. Man setzte die Sträflinge stattdessen zur Zwangsarbeit ein. 1795 wurde sie jedoch wieder für Hochverrat, 1803 auch für andere schwere Verbrechen wieder eingeführt. Die Strafrechtsreform von 1871 sah die Todesstrafe ca. noch für Mord vor.

Während des ersten Weltkriegs galt ein Notverordnungsrecht der Regierung, und die Todesstrafe wurde wieder für andere Delikte angewandt, bis nach der Errichtung der ersten Republik 1919 die Todesstrafe für ordentliche Verfahren abgeschafft wurde. Die diktatorische Regierung von Engelbert Dollfuß griff 1934 nachdem Ausbruch der Februarkämpfe auf das nie formell abgeschaffte Notverordnungsrecht zurück und führte die Todesstrafe für zahlreiche Delikte wieder ein. Ab dem Anschluss Österreichs an das Dritte Reich 1938 wurde die Rechtslage ähnlich wie in dem Dritten Reich.

In der zweiten Republik war die Todesstrafe zunächst für schwere Delikte vorgesehen, wurde 1950 jedoch für ordentliche Verfahren abgeschafft, 1968 auch für standrechtliche Verfahren. Die letzte Hinrichtung fand am 24. März 1950 in dem Straflandesgericht Wien statt.

Buch-Tipp: Die Hinrichtungsindustrie Die Geschichte der Hinrichtungen in den Vereinigte Staaten Amerika Ein Buch, das nachdenklich stimmt und über die Jahre nichts an seiner Aktualität verloren hat. Wer wissen möchte, wie sich die amerikanische Geschichte über Jahrhunderte hinweg bis hin zur Gegenwart mit der Thematik Tötung "im Namen des Volkes" auseinandersetzt, für den ist dieses Buch...

Die Todesstrafe kam zu Zeiten der Britischen Kolonien nach Amerika. Die erste bekannte Hinrichtung war die eines Kapitäns, welcher der Spionage für Spanien angeklagt worden war. Er wurde 1608 exekutiert.

1834 begann man, die Hinrichtungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu vollziehen. Mitte des 19. Jahrhunderts wurde in Wisconsin und Michigan die Todesstrafe abgeschaft.

1888 wurde der elektrische Stuhl als Alternative zu den bisher gängigen Methoden des Erschießens und Erhängens eingeführt.

Um das Jahr 1960 tendierte die öffentliche Einstellung langsam gegen die Todesstrafe. Viele verbündete Nationen hatten die Todesstrafe entweder ganz abgeschafft oder eingeschränkt und auch in den Vereinigte Staaten Amerika verminderte sich die Zahl der Hinrichtungen. In den Jahren um 1940 fanden noch 1.289 Hinrichtungen statt, zehn Jahre später waren es noch 715 und die Zahl fiel weiter auf 191 von 1960 bis 1976. Laut einer Umfrage in dem Jahre 1966 befürworteten zu dieser Zeit ca. noch 42 Prozent der amerikanischen Bevölkerung die Todesstrafe. Es wurde diskutiert, ob Menschen willkürlich zu dem Tode verurteilt wurden.

1972 kam der Fall Furman gegen Georgia vor den Obersten Gerichtshof der Vereinigte Staaten Amerika. Furman argumentierte, die Todesstrafe werde willkürlich und je nach Laune verhängt und verletze das 8. Amendment (Zusatz zur amerikanischen Verfassung), das jeder Person Schutz vor grausamer und ungewöhnlicher Strafe gewährt. Die Obersten Richter urteilten, dass eine Strafe "grausam und ungewöhnlich" sei, wenn sie dem Verbrechen nicht angemessen sei, wenn sie willkürlich verhängt werde, wenn sie den öffentlichen Gerechtigkeitssinn verletze und wenn sie nicht wirksamer sei als eine andere harte Strafe. Die Richter gaben Furman schließlich Recht, dass die Todesstrafe grausam und ungewöhnlich sei und das 8. Amendement verletze. Am 29.06 1972 erklärte der Oberste Gerichtshof 40 Todesstrafengesetze für nichtig, setzte die Todesstrafe in dem ganzen Land aus und wandelte die Todesurteile von 629 Gefangenen in lebenslängliche Haftstrafen um.

Die Bundesstaaten überarbeiteten ihre Todesstrafengesetze, um Willkür bei der Verhängung eines Todesurteils auszuschließen. Es wurden Richtlinien festgelegt, die es einem Richter oder den Geschworenen ermöglichen, erschwerende oder strafmildernde Faktoren zu berücksichtigen. Zusätzlich wurden zwei unterschiedliche Phasen der Gerichtsverhandlung eingeführt – eine, in der über Schuld oder Nicht-Schuld des Angeklagten entschieden wird, eine zweite, in der in dem Falle eines Schuldspruchs die Höhe der Strafe bestimmt wird. Außerdem wurden automatische Rechtsmittel festgelegt, nach denen Urteil und Strafe in der Berufung noch einmal geprüft werden können. 1976 wurde die Todesstrafe wieder in Kraft gesetzt.

Die Hinrichtungen wurden am 17.01 1977 wieder aufgenommen. Gary Gilmore wurde in Utah durch ein Erschießungskommando getötet. Am 2.12 1982 war Charles Brooks der erste Gefangene, der durch die Giftspritze starb. Er wurde in Texas getötet. Seither wurden 927 Menschen in den Vereinigte Staaten Amerika hingerichtet, zur Zeit warten über 3.500 Verurteilte auf ihre Hinrichtung.

12 Bundesstaaten und der District of Columbia haben die Todesstrafe mittlerweile abgeschafft.

Buch-Tipp: Die letzten Stunden. Berichte aus der Todeszelle Absolut empfehlenswert! Ich habe das Buch in knapp zwei Tagen gelesen (was mir recht selten passiert ;-) und es hat mich mehr als tief berührt. Ein Kaplan erzählt darin verschiedene Erlebnisse mit Todeskandidaten, welche er auf ihrem letzten Weg begleitet hat. 15 Jahre hat er diese Arbeit getan. Es wirkt sehr ehrlich geschrieben und trotzdem,...

Schweden

Die letzte Hinrichtung in Schweden fand in Stockholm am 23. Dezember 1910 an einem Raubmörder statt. Nach diesen Datum äußerste Todesstrafen wurden nicht mehr ausgeführt. 1921 wurde die Todesstrafe in Friedenszeiten abgeschafft. In dem Zuge der Verfassungsreform 1973 wurde die Todesstrafe dann endgültig abgeschafft.

Die letzte hingerichtete Frau war Anna MÃ¥nsdotter in dem Jahre 1890.

Buch-Tipp: Folter und Hinrichtung. Vom Altertum bis zur Jetztzeit kurz und knapp - was für hastige Leser Das Vorwort ließ nichts Gutes ahnen. Alle Foltermethoden wolle der Autor darstellen, schreibt er. Durch alle Epochen. Und eine Erklärung, warum es Folter und Hinrichtung überhaupt gibt könne er natürlich nicht liefern. Das klang doch sehr nach reißerischem und oberflächlichem Ergötzen an gruseligen...

Weitere Länder

Die Schweiz schaffte das Gesetz 1942 ab, doch das Militärstrafrecht hielt sich bis 1992.

Weitere Abschaffungsdaten:

Buch-Tipp: Geisterjäger John Sinclair - Folge 17: Bills Hinrichtung 2. Teil von 3 Nach dem ersten Teil namens "Die Horror-Cops", folgt nun mit Folge 17: "Bills Hinrichtung" die Fortsetzung der ersten Jonh Sinclair Edition 2000-Trilogie. Nachdem John in New York gegen die unheimlichen Horror-Cops gekämpft hat, versucht er stets noch den gefährlichen Sinistro, einen kopflosen Dämon, zu finden. Doch dieser hat in...

Aktuelle Situation

Die Todesstrafe wurde in allen europäischen Ländern (mit Ausnahme Weißrusslands), seit kurzem auch in der Türkei, abgeschafft und wird dort von breiten Gesellschaftsschichten nicht mehr akzeptiert. Die einzigen Industrieländer, die stets noch die Todesstrafe verhängen und vollstrecken, sind Japan, Südkorea, Taiwan und die Vereinigte Staaten Amerika. Trotzdem flammen stets wieder hitzige Diskussionen über eine Wiedereinführung auf, vor allem in dem Zusammenhang mit Sexualverbrechen .

Gegenwärtig ist nach Angaben von Amnesty International (AI) die Todesstrafe in 112 Ländern de jure oder de facto abgeschafft - in 76 ist sie per Gesetz verboten, in 15 Ländern ist sie mit Ausnahmen (z. B. bei Kriegsverbrechen) ausgesetzt, in 21 Ländern wurde seit 10 Jahren kein Todesurteil mehr vollstreckt. Anwendung findet die Todesstrafe noch in 83 Ländern. Dies sind in alphabetischer Reihenfolge (Stand 1.1.2003):

Ägypten, Äquatorialguinea, Äthiopien, Afghanistan, Algerien, Antigua und Barbuda, Bahamas, Bahrain, Bangladesch, Barbados, Belize, Benin, Botswana, Burundi, Volksrepublik China, Dominikanische Republik, Eritrea, Gabun, Ghana, Guatemala, Guinea, Guyana, Indien, Indonesien, Irak, Iran, Jamaika, Japan, Jemen, Jordanien, Kamerun, Kasachstan, Katar, Kirgisistan, Kenia, Komoren, Demokratische Republik Kongo, Nordkorea, Südkorea, Kuba, Kuwait, Laos, Lesotho, Libanon, Liberia, Libyen, Malawi, Malaysia, Marokko, Mauretanien, Mongolei, Myanmar, Nigeria, Oman, Pakistan, Palästinensische Autonomiegebiete, Philippinen, Ruanda, Sambia, Saudi Arabien, Sierra Leone, Simbabwe, Singapur, Somalia, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Sudan, Swasiland, Syrien, Tadschikistan, Taiwan, Tansania, Thailand, Trinidad und Tobago, Tschad, Tunesien, Uganda, Vereinigte Staaten Amerika, Usbekistan, Vereinigte Arabische Emirate, Vietnam, Weißrussland.

Circa 90 Prozent von global 3.048 Hinrichtungen pro Jahr entfielen 2001 auf ca. vier Staaten: China mit 2468 Hinrichtungen (geschätzte Zahl, da offiziell von China nie bekannt gegeben), gefolgt von Iran (139), Saudi-Arabien (79) und den Vereinigte Staaten Amerika (66).

Zu den Arten des Vollzugs der Todesstrafe siehe Hinrichtung.

China

Nach einer Enthüllung in dem März 2004 von Chen Zhonglin, einem Abgeordneten des Volkskongresses und Direktor des Rechtsinstituts der Südwest-Universität in Chongqing, soll die offizielle Zahl der Hinrichtungen in China bei knapp 10 Tausend pro Jahr liegen. Da die Hinrichtungen in China innerhalb von einer Woche vollstreckt werden, ist anzunehmen, dass es viele Fehlurteile gibt, die somit nie aufgedeckt werden können. Dabei werden auch so genannte "Gerichtsbusse" eingesetzt, in denen direkt am Ort des Geschehens ein mutmaßlicher Täter verurteilt und mit einer Giftspritze hingerichtet werden kann - ohne ordentliche Beweisaufnahme, Recht auf anwaltlicher Verteidigung, Hauptverhandlung oder die Möglichkeit Rechtsmittel einzulegen. Todesurteile werden in China bei 68 Delikten äußerst, darunter fällt auch das Fälschen von Mehrwertsteuerbelegen.

Todesurteile werden in China traditionell vor Feiertagen vollstreckt um ein Durchgreifen des Staates zumonstrieren.

Berühmte Kritiker der Todesstrafe

Filme zu dem Thema

Siehe auch

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